Im Würgegriff der EU

Die neue EU-Kulturgüterverordnung, die als Maßnahme gegen illegalen Handel mit Kulturgütern gedacht ist, entpuppt sich für den Kunstmarkt als bürokratisches Minenfeld. Droht die Abschottung Europas vom globalen Kunstmarkt?
Die EU-Verordnung 2019/880 klingt trocken, stellt aber den gesamten Kunstmarkt auf den Kopf. Die Verordnung wurde ins Leben gerufen, um den illegalen Handel mit Kulturgütern einzudämmen, Raubgrabungen zu verhindern und Terrorfinanzierung über den Kunstmarkt zu unterbinden. Ein hehres Ziel, getragen von der Absicht, das kulturelle Erbe der Menschheit zu schützen. Doch wie so oft, wenn komplexe kulturelle Prozesse durch starre bürokratische Vorschriften reguliert werden sollen, zeigt sich: Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht.
Ökonomisch ist der Schaden schon jetzt sichtbar.
Seit 28. Juni 2025 ist die Verordnung in ihrer vollen Schärfe in Kraft. Was für Ministerialbeamte in Brüssel nach Transparenz, Harmonisierung und Schutz klingen mag, bedeutet für den Kunstmarkt Rechtsunsicherheit, wirtschaftliche Risiken und operative Lähmung. Die Einfuhr historischer Objekte von Nicht-EU-Staaten, sei es ein thailändischer Buddha, eine afrikanische Ahnenfigur oder ein ägyptisches Relief, wird zum regulatorischen Spießrutenlauf.
Die EU-Verordnung wurde nicht in einem politischen Vakuum geboren. Ihr Ursprung liegt in der Reaktion auf Fälle von Raubgrabungen und Terrorismusfinanzierung im Nahen Osten, insbesondere während des Syrischen Bürgerkriegs. Bilder von zerstörten Stätten in Palmyra und Berichte über Antiken, die gegen Waffen getauscht wurden, erschütterten die internationale Öffentlichkeit. Die Argumentation der EU-Kommission verweist auf die Notwendigkeit, durch verbindliche Regeln für alle Mitgliedstaaten eine Harmonisierung zu schaffen. Bisher hatte jedes Land eigene Vorgaben, manche streng, andere lascher. Die EU wollte das ausgleichen und gleichzeitig ihre Verantwortung im globalen Kulturgüterschutz unterstreichen. Zudem nennt die Verordnung explizit „die Eindämmung von Geldwäsche und die Verhinderung der Finanzierung terroristischer Aktivitäten“ als zentrale Motive.
Das tun sich Privatsammler:innen nicht an.
Der gesamte Prozess beruht auf den drei Kerninstrumenten Importverbot, Einfuhrlizenz und Importerklärung und läuft über den EU-weiten IT-Dienst TRACES.NT. Die bürokratische Hürde ist enorm. Insbesondere Privatpersonen sind künftig vom Markt quasi ausgeschlossen, können also nicht mehr bei Auktionen oder Messen außerhalb der EU kaufen. „Du brauchst eine EORI-Nummer [Economic Operators Registration and Identification], du brauchst ein EU-Login, du brauchst eine Validierung durch das Bundesdenkmalamt, bevor du überhaupt den Antrag stellen kannst. Das tun sich Privatsammler:innen nicht an“, sagt der renommierte Wiener Antikenhändler Christoph Bacher. Hinzu komme eine Bearbeitungsdauer von bis zu 90 Tagen und das Risiko, dass das Objekt womöglich keine Einfuhrbewilligung bekommt.

KI-generierte Grafiken | Midjourney/ChatGPT5
Die Crux an der Sache ist, dass das nicht nur Objekte aus zweifelhaften Staaten betrifft, sondern auch Länder wie die Schweiz, Großbritannien oder die USA. „Was vor drei Monaten legal war, ist heute verboten, ohne dass sich das Objekt verändert hat“, kritisiert Bacher. Besonders grotesk ist die Situation im Verhältnis zur Schweiz. Ein Land mit gut dokumentierten Sammlungspraktiken, funktionierenden Kontrollinstanzen und einem über Jahrzehnte gewachsenen Kunsthandel wird plötzlich zum Problemstaat, weil es kein EU-Mitglied ist.
Weiter lesen Sie im PARNASS Special Auctions&Fine Arts 2025, S.10.

